ACC-Versicherungshinweis & Haftungsausschluss

Nichtmitgliederversicherung & Haftungsausschluss

Diese Seite erklärt die grundlegenden Sportversicherungsleistungen, die ACC-Mitglieder im BLSV-System erhalten können, sowie Versicherungsschutz, Gebühren und Haftungsausschluss für Nichtmitglieder bei ACC-Aktivitäten.

1. Versicherungshinweis für Mitglieder (BLSV / ARAG Sportversicherung)

ACC ist über den Chinesischen Sportverein München in das System des BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband) eingebunden. Registrierte ACC-Mitglieder fallen bei offiziell organisierten Aktivitäten von ACC oder dem zugehörigen Vereinsverbund in der Regel unter den grundlegenden BLSV- und ARAG-Sportversicherungsschutz, etwa bei Radsporttraining, Gruppenausfahrten, Workshops, Sitzungen und bestimmten Vereinsveranstaltungen.

Wesentliche Schutzbereiche:

  1. Unfallversicherung: Bei einem Sportunfall während einer offiziellen Vereinsaktivität kann nach den Bedingungen der BLSV–ARAG-Sportversicherung grundlegender Unfallschutz beantragt werden. Dieser Schutz ergänzt Krankenversicherung und private Versicherungen; er ersetzt keine vollständige Kranken- oder private Unfallversicherung.

  2. Haftpflichtversicherung: Wenn ein Mitglied während einer Vereinsaktivität fahrlässig andere Fahrer, Fußgänger oder Dritte verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, bietet die BLSV–ARAG-Haftpflichtversicherung grundlegenden Haftpflichtschutz für Verein und Mitglieder.

  3. Erweiterter Straf-Rechtsschutz: Wenn ein Fahrradunfall zu strafrechtlichen Ermittlungen oder Vorwürfen führt, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, kann die Versicherung gemäß Bedingungen Verteidigungskosten unterstützen.

  4. Wegeversicherung: Der direkte Weg zu oder von einer offiziellen Vereinsaktivität gehört zu den in den BLSV-Informationen genannten Schutzsituationen.

  5. Schutz für Ehrenamtliche und Organisatoren: Tourguides, Trainer, Veranstaltungsorganisatoren und weitere Freiwillige können bei Tätigkeiten für den Verein neben der ARAG-Sportversicherung auch unter die vom BLSV beschriebenen VBG-Unfallversicherungen und ehrenamtsbezogenen Schutzmechanismen fallen.

  6. Schutz des Vereinsbetriebs: Das BLSV–ARAG-System umfasst außerdem D&O-, Vertrauensschaden-, Umwelthaftpflicht- und weitere vereinsbezogene Schutzbereiche, die Management- und Finanzrisiken reduzieren.

Nicht automatisch als versichert anzusehen: Private Fahrten, nicht offiziell von ACC oder dem Vereinsverbund organisierte Aktivitäten, kommerzielle Aktivitäten, deutliche Abweichungen von der Veranstaltungsroute oder Verhalten außerhalb der Versicherungsbedingungen sollten nicht ohne Weiteres als vom Mitgliederschutz umfasst betrachtet werden. Länderübergreifende oder internationale Fahrten, Rennen mit anderem Veranstalter und konkrete Eventregeln sind anhand der offiziellen Bedingungen und der tatsächlichen Organisationsform zu prüfen.

Quellen:

Haftungshinweis: Dieser Hinweis ist eine Zusammenfassung, damit ACC-Mitglieder die grundlegenden Versicherungsleistungen im BLSV-System besser verstehen. Alle Details zu Versicherungsarten, Deckungsumfang, Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlüssen richten sich nach den offiziellen BLSV-Versicherungsseiten, ARAG-Unterlagen und dem deutschen Recht. ACC unterstützt Mitglieder beim Verständnis der Informationen, übernimmt aber keine verbindliche Versicherungsprüfung, keine abschließende Auslegung und keine gesamtschuldnerische Ersatzpflicht.

2. Nichtmitgliederversicherung

Zum Schutz jedes Teilnehmers an ACC-Veranstaltungen schließen wir über den BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband) eine Gruppen-Sportversicherung für alle Nicht-ACC-Mitglieder ab, versichert bei ARAG.

Versicherte Personen: Alle angemeldeten Teilnehmer, die keine ACC-Mitglieder sind.

Versicherungsschutz umfasst:

  1. Unfallversicherung: Deckung von Kosten durch Fahrradunfälle, einschließlich ärztlicher Behandlung, Invalidität usw. Die regulären Krankenkosten bleiben bei der persönlichen Krankenversicherung; diese Police greift bei schweren Unfällen.

  2. Haftpflichtversicherung: Wenn Sie fahrlässig Körperverletzung oder Sachschäden bei Dritten verursachen (z. B. Kollision mit einem fremden Fahrzeug), übernimmt die Versicherung angemessene Schadensersatzleistungen.

  3. Straf-Rechtsschutz: Wenn ein Fahrradunfall zu einer strafrechtlichen Ermittlung oder Anklage führt (z. B. fahrlässige Körperverletzung), werden die Kosten für die Strafverteidigung gedeckt.

  4. Rückwegschutz (Rückweg): Die direkte Heimfahrt mit dem Fahrrad oder Auto unmittelbar nach Veranstaltungsende ist ebenfalls mitversichert.

Versicherungszeitraum: Ab Ankunft am Treffpunkt bis zum offiziellen Veranstaltungsende (einschließlich direkter Rückfahrt).

Haftungshinweis: Dies ist nur eine Zusammenfassung. Alle spezifischen Versicherungsdetails, Schadensersatzbedingungen und Ausschlüsse richten sich nach den Original-ARAG-Versicherungsunterlagen und dem deutschen Recht. ACC als Veranstalter stellt nur diese Gruppenversicherung zur Verfügung und haftet nicht für Versicherungsentscheidungen oder gemeinsame Schadensersatzleistungen.

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3. Teilnahmegebühr

Da ACC den oben genannten professionellen Sportversicherungsschutz für jeden Nichtmitglieder bereitstellt, wird von Nicht-ACC-Mitgliedern eine kleine Versicherungsverwaltungsgebühr erhoben:

Teilnehmerkategorie Gebühr
Nicht-Studenten 2 € pro Person
Studenten (inkl. Doktoranden) 1 € pro Person
ACC-Vollmitglieder Kostenlos (im Jahresbeitrag enthalten)

Zahlung: Bitte zeigen Sie Ihren Studienausweis (falls zutreffend) dem Tourguide am Startpunkt und zahlen Sie vor Ort.

Voraussetzung für Versicherungsschutz: Anmeldung auf der offiziellen Website mit Klarnamen erforderlich. Anwesenheitslisten werden im Schadensfall abgeglichen.

4. Haftungsausschluss für Tourguides & Eigenverantwortung

ACC-Ausfahrten sind nicht-kommerzielle Gruppenfahrten, alle Tourguides sind ehrenamtliche Freiwillige. Mit der Anmeldung erkennen Sie folgende Bedingungen an:

1. Ehrenamtlicher Charakter & Eigenverantwortung (Gefälligkeit & auf eigene Gefahr)

Diese Veranstaltung ist eine freiwillige gegenseitige Hilfsaktivität unter Radfahrern, kein kommerzieller Führungsservice. Jede erhobene Gebühr dient ausschließlich der Nichtmitgliederversicherung und begründet keinen Dienstleistungsvertrag. Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und akzeptieren die inhärenten Risiken des Radfahrens.

2. Eigenständige Einhaltung der Verkehrsregeln (StVO & Eigenverantwortung)

Unabhängig von der Gruppenformation ist jeder Teilnehmer rechtlich ein eigenständiger Verkehrsteilnehmer und muss die Straßenverkehrsordnung (StVO) strikt einhalten. An Kreuzungen, Ampeln oder Vorfahrtsschildern muss jeder Fahrer die Verkehrslage selbst beurteilen — das blinde Folgen des Tourguides ist untersagt. Handzeichenbasierte Streckenhinweise des Tourguides sind freiwillige Hilfestellung; der Tourguide übernimmt keine rechtliche Haftung für ausgebliebene oder fehlerhafte Signale.

3. Haftungsbeschränkung

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schließen Tourguides persönlich und ACC insgesamt jede Haftung für Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer während der Veranstaltung aus — d.h. die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

4. Sicherheitsweisungsrecht (Weisungsrecht)

Alle Teilnehmer müssen einen Helm tragen. Der Tourguide hat das Recht, Teilnehmer jederzeit aus der Gruppe auszuschließen, wenn deren Ausrüstung eine offensichtliche Sicherheitsgefahr darstellt, sie schwere Verkehrsverstöße begehen oder gefährliches Verhalten zeigen.